Schwierige und belastende Situationen betreffen selten nur ein Familienmitglied, sondern wirken sich in der Regel auf das gesamte familiäre System aus. Festgefahrene Beziehungsmuster und maladaptive Konfliktlösestrategien verhindern die Lösung solcher Problemsituationen. Im Rahmen einer Aufsuchenden Familientherapie (AFT) werden diese Strukturen evaluiert und der Zugang zu zielorientierten sowie bedarfsgerechten Ressourcen und ungenutzten Potentialen geschaffen. Der Anspruch auf eine Aufsuchende Familientherapie ist im § 27 Abs. 3 SGB VIII geregelt und erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes. Die Hilfe richtet sich nach dem persönlichen Bedarf der Familie. Das Ziel ist es, auf alle Problemlagen gemeinsam mit der Familie individuelle, flexible und lösungsorientierte Reaktionen zu erarbeiten.
Die Aufsuchende Familientherapie ist eine ambulante, in der Regel befristete, Leistung der Jugendhilfe. Sie orientiert sich vorrangig am familiären System und die Erweiterung individueller sowie gemeinsamer Handlungs-, Entwicklungs- und Wahrnehmungsmöglichkeiten.
Nach Antragsstellung werden zu Beginn der Maßnahme gemeinsam mit allen an der Hilfe beteiligten Personen die Problemlage und die Zielsetzung erörtert und schriftlich in Form eines Hilfeplanes gemäß § 36 SGB VIII festgehalten. Die Unterstützung der Familie im Rahmen einer Aufsuchenden Familientherapie gliedert sich in zwei Phasen. Nachdem zunächst eine Evaluation der vorhandenen individuellen sowie gemeinsamen Ressourcen, Verhaltens- sowie Beziehungsmuster erfolgt, werden in der zweiten Phase gemeinsam neue, bedarfsgerechte sowie zielführende Bewältigungsstrategien erarbeitet und eingeübt.
Die Aufsuchende Familientherapie basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. alle Familienmitglieder sind mit der Hilfe einverstanden und an einer zielorientierten Zusammenarbeit interessiert. Die Inhalte der Therapie werden vertraulich behandelt. Es gilt im Rahmen der Aufsuchenden Familientherapie die Schweigepflicht gegenüber Dritten. Dies beinhaltet den Schutz der Inhalte der Therapie bei gleichzeitiger Fortführung der Kontrollaufgaben/-funktion des Jugendamts. Ausgenommen von der Schweigepflicht ist die akute Gefährdung des Kindeswohls.
Die Zielgruppe der Aufsuchenden Familientherapie sind Familien mit jungen Menschen, die bei familiären Konflikten, Krisen oder Erziehungsschwierigkeiten Unterstützung benötigen.
Im Mittelpunkt der Aufsuchenden Familientherapie steht die Erweiterung individueller sowie gemeinsamer Handlungs-, Entwicklungs- und Wahrnehmungsmöglichkeiten, um adäquate und bedarfsgerechte Lösungsstrategien zu entwickeln und diese in einem geschützten Rahmen einzuüben. So können familiäre Konflikte und Krisensituationen bewältigt sowie tragfähige und belastbare Beziehungen innerhalb der Familie hergestellt werden. Die Zielsetzungen der Aufsuchenden Familientherapie werden individuell zu Beginn der Maßnahme festgelegt.
Diese können z.B. sein:
Die Maßnahmen im Bereich der ambulanten Hilfe werden bei KiDZ in der Regel im Tandem, bestehend aus Psychologinnen und Psychologen sowie Pädagoginnen und Pädagogen, durchgeführt. Teamgespräche mit kollegialer Beratung und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen dienen der fachlichen Reflexion und der Kompetenzerweiterung. Eine Supervision findet in regelmäßigen Abständen statt.
Ansprechpartnerin:
Angelina Rodermel
KiDZ-Jugendhilfe gGmbH
In den Fuchslöchern 25
67240 Bobenheim-Roxheim
Telefon: +49 (6239) 99 768 58