Kinder benötigen Zutrauen in ihre Fähigkeiten in einer sicheren, positiven und familiären Atmosphäre. Familien, die sich in schwierigen und belasteten Situationen befinden, haben einen Anspruch auf Hilfe, wenn das Wohl des jungen Menschen bzw. seine angemessene Entwicklung gefährdet ist. Dieser Anspruch ist im § 30 SGB VIII geregelt und erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und/oder des Heranwachsenden beim Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes. Die Hilfen richten sich nach dem persönlichen Bedarf. Das Ziel ist es, auf alle Problemlagen individuell, flexibel und lösungsorientiert zu reagieren.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante, in der Regel befristete Leistung der Jugendhilfe. Sie orientiert sich vorrangig an dem jungen Menschen in seinem familiären Umfeld.
Nach Antragsstellung werden zu Beginn der Maßnahme gemeinsam mit allen an der Hilfe beteiligten Personen die Problemlage und die Zielsetzung erörtert und schriftlich in Form eines Hilfeplanes gemäß § 36 SGB VIII festgehalten. Die Unterstützung der Familie in Form einer Erziehungsbeistandschaft basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. sowohl die Eltern als auch der junge Mensch sind mit der Hilfe einverstanden und an einer zielorientierten Zusammenarbeit interessiert.
Die Zielgruppe der Erziehungsbeistandschaft sind junge Menschen, die bei der Lebensbewältigung Unterstützung benötigen. Diese Hilfe steht Kindern, jungen Heranwachsenden sowie jungen Volljährigen offen.
Im Mittelpunkt der Erziehungsbeistandschaft steht – im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 30 SGB VIII) – die Förderung, Begleitung und Lenkung des Sozialisationsprozesses von jungen Menschen im Fokus. Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfe zur Unterstützung des jungen Menschen, um sozial adäquate Verhaltensmuster in Familie, Schule, Ausbildung etc. zu ermöglichen, tragfähige und belastbare Beziehungen zur Familie wiederherzustellen und Fremdunterbringungen zu vermeiden. Die Zielsetzungen der Erziehungsbeistandschaft werden individuell im Rahmen des Hilfeplanverfahrens festgelegt.
Diese können z.B. sein:
Die Maßnahmen im Bereich der ambulanten Hilfe werden bei KiDZ in der Regel im Tandem, bestehend aus Pädagoginnen bzw. Pädagogen und
Psychologinnen bzw. Psychologen durchgeführt. Teamgespräche mit kollegialer Beratung und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen dienen der fachlichen Reflexion und der Kompetenzerweiterung. Eine Supervision findet in regelmäßigen Abständen statt.
Ansprechpartnerin:
Anna Zachmann
KiDZ-Jugendhilfe gGmbH
In den Fuchslöchern 25
67240 Bobenheim-Roxheim
Telefon: +49 (6239) 99 768 58