Kinder benötigen Zutrauen in ihre Fähigkeiten in einer sicheren, positiven familiären Atmosphäre. Familien, die sich in schwierigen und belasteten Situationen befinden, haben einen Anspruch auf Hilfe, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen bzw. seine angemessene Entwicklung gefährdet ist. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch SGB VIII § 27 ff geregelt und erfolgt auf Antrag des Erziehungsberechtigten und/oder der/des jungen Volljährigen beim Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes. Die Hilfen richten sich nach dem persönlichen Bedarf. Das Ziel ist es, auf alle Problemlagen individuell und flexibel zu reagieren.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante, in der Regel befristete, Leistung der Jugendhilfe. Sie orientiert sich vorrangig an dem Kind oder dem Jugendlichen in seiner Familie.
Zu Beginn der Maßnahme werden gemeinsam mit allen Betroffenen (Eltern und Kind, Jugendliche/m oder Heranwachsende/n und dem Jugendamt) die Problemlage und die Zielsetzung erörtert und schriftlich in Form eines Hilfeplanes gemäß § 36 SGB VIII festgehalten.
Die Zielgruppe der Erziehungsbeistandschaft sind Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden, die bei Problemen im erzieherischen Alltag eine intensive, ambulante Betreuung benötigen.
Im Mittelpunkt der Erziehungsbeistandschaft steht die Förderung, Begleitung und Lenkung des Sozialisationsprozesses von Kindern und Jugendlichen im familiären Kontext. Die Zielsetzungen der Erziehungsbeistandschaft werden für den Einzelfall im Rahmen des Hilfeplanverfahrens festgelegt.
Diese können z.B. sein:
Entgegen der Intention der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§31), steht in der Erziehungsbeistandschaft nicht die Familie als Ganzes im Mittelpunkt der Hilfe, sondern das Kind oder der/die Jugendliche. Die Ausrichtung der Erziehungsbeistandschaft ist insofern kind- bzw. jugendlichenorientiert. An lebensweltorientierter Perspektive wird allerdings der Erhalt des Lebensbezugs zur Familie betont.
Sollte ein Verbleib in der Familie dennoch nicht mehr möglich sein, kann auch die Begleitung zur Ablösung vom Elternhaus sowie die Hilfe bei der Verselbständigung stattfinden.
Die Unterstützung der Familie in Form einer Erziehungsbeistandschaft basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit d. h. sowohl die Eltern, als auch das Kind bzw. der/die Jugendliche sind mit der Hilfe einverstanden und an einer zielorientierten Zusammenarbeit interessiert.
In der Praxis erweist sich in der Regel eine Kopplung von individualorientierter Erziehungsbeistandschaft und Angeboten der Sozialen Gruppenarbeit als sinnvoll. Einzelfallarbeit auf sozialer, persönlicher, kultureller und sportlicher Ebene bietet positive Entwicklungsaspekte.
Beispiele:
Die Bereiche Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaft werden von Mitarbeiter/innen mit abgeschlossenem Studium der Sozialarbeit/-pädagogik (Dipl. FH/B.A.) aufgeteilt. Regelmäßige Teamgespräche mit kollegialer Beratung und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen dienen der fachlichen Reflektion und der Kompetenzerweiterung. Um den zeitnahen Bedarf an Maßnahmen zu decken, setzt KiDZ zusätzlich externe Fachkräfte (Honorarkräfte) ein. Eine Supervision findet in regelmäßigen Abständen statt.
Die Aufgabenstellungen in den drei oben beschriebenen Bereichen sind vielfältig, aus diesem Grund sind unsere Handlungsmaxime:
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KiDZ-Jugendhilfe gGmbHIn den Fuchslöchern 2567240 Bobenheim-RoxheimTelefon: +49 (6239) 99 768 58