Clearing

Das Clearing ist ein Instrument der Jugendhilfe und wird durch das Jugendamt zur Klärung verschiedenartiger Fragestellungen und Problemlagen, wie auch zur Bestimmung einer bedarfsorientierten Hilfe eingesetzt. Dies umfasst auch die Abklärung, ob ein junger Mensch in der Familie seinen Lebensmittelpunkt behalten kann oder ob eine außerhäusliche Unterbringung sinnvoller ist. Es basiert auf der gesetzlichen Grundlage des §§27ff SGB VIII und erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes oder vom Sozialen Dienst selbst mit der Auflage, das Kindeswohl im Familiensystem zu bewerten.   
Ein vorrangiges Ziel des Leistungsangebots des Clearings ist die Überprüfung des Wohls des jungen Menschen im Bezugssystem, verbunden mit der vollständigen Klärung der familiären Ressourcen und Kompetenzen.

Clearing gemäß §§27ff SGB VIII

Dieses Angebot beinhaltet neben der Abklärung unklarer Betreuungssituationen in laufenden Jugendhilfefällen (pädagogisches Clearing), mit dem Ziel ressourcenorientierte pädagogische Handlungsoptionen zu erarbeiten, auch eine exakte Klärung der Bedarfe der Klienten (Ursachenforschung). Dazu nehmen wir eine umfassende psychologische Evaluation vor.

Wie beginnt die Hilfe?

Wenn die Bedarfe eines familiären Systems unbekannt sind und krisenbehaftete Lebenssituationen auch das Kindeswohl/den Verbleib des Kindes in der Familie bedrohen, kann das Jugendamt in Rücksprache mit der Familie ein Clearing in Auftrag geben. In einem festgesetzten zeitlichen Rahmen werden familieneigene Lösungen, Ressourcen und Ziele eruiert sowie Bedarfe der einzelnen Familienmitglieder durch pädagogische und psychologische Verfahrensweisen herausgearbeitet. Fallbezogen kann das Clearing auch nach Anweisung eines Familiengerichts erfolgen und durch das Jugendamt in Auftrag gegeben werden. Für eine bedarfsgerechte und lösungsorientierte Durchführung ist in diesem Fall dennoch die Motivation und Mitwirkungsbereitschaft der Familien essentiell.   

Zielgruppe

Unser Leistungsangebot richtet sich an:
  • Familien 
  • Lebensgemeinschaften 
  • Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit gravierenden Auffälligkeiten bzgl.
  • Sozialverhalten
  • Entwicklungsrückständen
  • Lern- und Leistungsstörungen
  • Emotionalen und psychosomatischen Beeinträchtigungen
  • Seelischen Behinderungen
  • Krisenhafter, ungeklärter Problemlagen

Ziel

Ziel des Clearings ist es, neben praktikabler Lösungsansätze für die weitere Hilfe, dem Jugendamt Persönlichkeitsprofile der Klienten zur Verfügung zu stellen. Dies erlaubt, die intra- und interindividuellen Zusammenhänge innerhalb eines (Familien-)Systems zu erfassen und eine präzise bedarfs-, ziel- und lösungsorientierte Ausgestaltung der Jugendhilfemaßnahme zu gewährleisten.

Qualifikation / Team

Die Maßnahme im Bereich der ambulanten Hilfe wird bei KiDZ von einem Team, bestehend aus Psychologinnen und Psychologen sowie Pädagoginnen und Pädagogen, durchgeführt. Teamgespräche mit kollegialer Beratung und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen dienen der fachlichen Reflexion und der Kompetenzerweiterung. Eine Supervision findet in regelmäßigen Abständen statt.

Ansprechpartnerin:
Angelina Rodermel

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KiDZ-Jugendhilfe gGmbH
In den Fuchslöchern 25
67240 Bobenheim-Roxheim