Aufsuchende Familientherapie gemäß §27 Abs. 3 SGB VIII

Die Aufsuchende Familientherapie ist eine ambulante, in der Regel befristete, Leistung der Jugendhilfe. Sie orientiert sich vorrangig am familiären System und die Erweiterung individueller sowie gemeinsamer Handlungs-, Entwicklungs- und Wahrnehmungsmöglichkeiten.

Wie beginnt die Hilfe? 
Nach Antragsstellung werden zu Beginn der Maßnahme gemeinsam mit allen an der Hilfe beteiligten Personen die Problemlage und die Zielsetzung erörtert und schriftlich in Form eines Hilfeplanes gemäß §36 SGB VIII festgehalten. Die Unterstützung der Familie im Rahmen einer Aufsuchenden Familientherapie gliedert sich in zwei Phasen. Nachdem zunächst eine Evaluation der vorhandenen individuellen sowie gemeinsamen Ressourcen, Verhaltens- sowie Beziehungsmuster erfolgt, werden in der zweiten Phase gemeinsam neue, bedarfsgerechte sowie zielführende Bewältigungsstrategien erarbeitet und eingeübt. 

Die Aufsuchende Familientherapie basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. alle Familienmitglieder sind mit der Hilfe einverstanden und an einer zielorientierten Zusammenarbeit interessiert. Die Inhalte der Therapie werden vertraulich behandelt. Es gilt im Rahmen der Aufsuchenden Familientherapie die Schweigepflicht gegenüber Dritten. Dies beinhaltet den Schutz der Inhalte der Therapie bei gleichzeitiger Fortführung der Kontrollaufgaben/-funktion des Jugendamts. Ausgenommen von der Schweigepflicht ist die akute Gefährdung des Kindeswohls. 

Zielgruppe 
Die Zielgruppe der Aufsuchenden Familientherapie sind Familien mit jungen Menschen, die bei familiären Konflikten, Krisen oder Erziehungsschwierigkeiten Unterstützung benötigen. 

Ziele 
Im Mittelpunkt der Aufsuchenden Familientherapie steht die Erweiterung individueller sowie gemeinsamer Handlungs-, Entwicklungs- und Wahrnehmungsmöglichkeiten, um adäquate und bedarfsgerechte Lösungsstrategien zu entwickeln und diese in einem geschützten Rahmen einzuüben. So können familiäre Konflikte und Krisensituationen bewältigt sowie tragfähige und belastbare Beziehungen innerhalb der Familie hergestellt werden. Die Zielsetzungen der Aufsuchenden Familientherapie werden individuell zu Beginn der Maßnahme festgelegt. 

Diese können z.B. sein:

Ansprechpartnerin:
Angelina Rodermel



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