Integrationshilfe

Integrationshilfe beinhaltet die Begleitung von Kindern im Kindergarten- und Schulalltag. Vorrangiges Ziel ist die Befähigung der Teilnahme an den Angeboten im Kindergarten oder die Teilnahme am Unterricht. Die Leistungen der Integrationshilfe sind im § 113 SGB IX bzw. im § 35a SGB VIII zusammengefasst und werden bei bestehender Indikation vollumfänglich vom Sozialamt bzw. Jugendamt gefördert.

Integrationshilfe gemäß § 113 SGB IX und § 35a SGB VIII

Die Eingliederungshilfe wird grundsätzlich für einen befristeten Zeitraum gewährt und dient dazu, Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern eine bedarfsgerechte Unterstützung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch die individuelle Begleitung im Bildungsalltag zu gewähren. Nach Ablauf der Maßnahme wird über die weitere Notwendigkeit der Eingliederungshilfe im Teilhabeverfahren erneut entschieden.  

Wie beginnt die Hilfe?

Nach Antragsstellung werden zu Beginn der Maßnahme gemeinsam mit allen an der Hilfe beteiligten Personen die Problemlage und die Zielsetzung erörtert und schriftlich in Form eines Teilhabeplans gemäß § 36 SGB VIII festgehalten. Die Unterstützung des Kindes in Form einer Integrationshilfe basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. die Eltern und der jungen Mensch sind mit der Hilfe einverstanden und an einer zielorientierten Zusammenarbeit interessiert. Für eine bedarfsgerechte und lösungsorientierte Durchführung ist die Motivation und Mitwirkungsbereitschaft der Familien essentiell.      

Zielgruppe

Die Zielgruppe der Integrationshilfe sind junge Menschen, die durch seelische/psychische/geistige Behinderungen bedroht oder eingeschränkt sind und auf Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Kindergarten und Schulalltag angewiesen sind.

Ziel

Im Mittelpunkt der Integrationshilfe steht die Teilnahme eines Kindes am gesellschaftlichen Leben. Die individuelle Begleitung ermöglicht den Besuch von Kindergarten/Schule und stellt dadurch den Zugang zu Bildung sicher. Zielsetzungen werden im Rahmen eines Teilhabeverfahrens zu Beginn der Maßnahme und in enger Zusammenarbeit mit allen an der Hilfe Beteiligten individuell festgelegt. 

Themenfelder können sein: 

  • Begleitung, Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag        
  • Individuelle, soziale, intellektuelle und lebenspraktische Fähigkeiten fördern        
  • Strukturierung, Betreuung und Begleitung in den Unterrichts- bzw. Kindergartenzeiten       
  • Hilfestellung und Unterstützung hinsichtlich des Lerntempos        
  • Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung        
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Lerninhalten in Kooperation mit Erzieherinnen bzw. Erziehern und Lehrerinnen bzw. Lehrern        
  • Begleitung und Übung bei lebenspraktischen Aufgaben (Essen, Ankleiden, Toilettengang etc.)       
  • Elterngespräche      
  • Umsetzung von Förder- und Hilfeplänen       
  • Netzwerkarbeit 

Qualifikation / Team

Die Maßnahme im Bereich der Integrationshilfe wird bei KiDZ von ausgewählten Integrationshelferinnen bzw. Integrationshelfer ausgeführt. Teamgespräche mit kollegialer Beratung und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen dienen der fachlichen Reflexion und der Kompetenzerweiterung. Eine Supervision findet in regelmäßigen Abständen statt.

Ansprechpartnerin:
Angelina Rodermel

Sie haben Fragen? Lernen Sie uns kennen.

KiDZ-Jugendhilfe gGmbH
In den Fuchslöchern 25
67240 Bobenheim-Roxheim