Nach Antragsstellung werden zu Beginn der Maßnahme gemeinsam mit allen an der Hilfe beteiligten Personen die Problemlage und die Zielsetzung erörtert und schriftlich in Form eines Hilfeplanes gemäß §36 SGB VIII festgehalten. Die Unterstützung der Familie in Form einer Sozialpädagogischen Familienhilfe basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, d.h. die Eltern sind mit der Hilfe einverstanden und an einer zielorientierten Zusammenarbeit interessiert. In Einzelfällen kann eine Hilfe vom Jugendamt zur Sicherstellung des Kindeswohls auferlegt werden. Für eine bedarfsgerechte und lösungsorientierte Durchführung ist in diesem Fall dennoch die Motivation und Mitwirkungsbereitschaft der Familien essentiell.
Die Zielgruppe der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind Familien mit Kinder und/oder jungen Heranwachsenden, die bei der Lebensbewältigung oder in Erziehungsfragen Unterstützung benötigen.
Im Mittelpunkt der Sozialpädagogischen Familienhilfe steht die Hilfe zur Selbsthilfe. Familienhilfe ist eine ambulante Maßnahme zur Unterstützung der Familien, um vorhandene Ressourcen zu erkennen, zu stärken und zu erweitern. Es gilt die individuellen Stärken aller Familienmitglieder herauszuarbeiten, um auf die Problemstellung des Familiensystems adäquat reagieren sowie Lösungen etablieren zu können.
Themenfelder können z.B. sein:
Die Maßnahme im Bereich der ambulanten Hilfe wird bei KiDZ in der Regel von einem Tandem, bestehend aus PädagogInnen und PsychologInnen, durchgeführt. Teamgespräche mit kollegialer Beratung und die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen dienen der fachlichen Reflexion und der Kompetenzerweiterung. Eine Supervision findet in regelmäßigen Abständen statt.
Ansprechpartnerin:
Anna Zachmann
KiDZ-Jugendhilfe gGmbH
In den Fuchslöchern 25
67240 Bobenheim-Roxheim
Telefon: +49 (6239) 99 768 58